Rechtsprechung
BFH, 23.04.1998 - V R 64/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
UStG 1980/1991 § 24 Abs. 1 und 4
- Wolters Kluwer
Umsatzsteuer - Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb - Teilbetrieb
- Judicialis
UStG 1980/1991 § 24 Abs. 1 und 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UStG (1980/1991) § 24 Abs. 1, 4
Option nach § 24 Abs. 4 UStG bei Teilbetrieben - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Land- und Forstwirtschaft
- Die umsatzsteuerrechtliche Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 15.08.1996 - V 198/95
- BFH, 23.04.1998 - V R 64/96
Papierfundstellen
- BFHE 185, 321
- BB 1998, 1522
- DB 1998, 1648
- BStBl II 1998, 494
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (1)
- FG Niedersachsen, 15.08.1996 - V 198/95
Möglichkeit der Regelbesteuerung für einzelne landwirtschaftliche und …
Auszug aus BFH, 23.04.1998 - V R 64/96
Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 185 veröffentlicht.
- BFH, 26.05.2021 - V R 11/18
Zur Vieheinheiten-Obergrenze bei landwirtschaftlichen Tierzucht- und …
Diese Regelung dient nach der Rechtsprechung des Senats gerade nicht dazu, einzelne landwirtschaftliche Betriebe gegeneinander abzugrenzen, sondern sie soll die Abgrenzung der landwirtschaftlichen Betriebe gegenüber gewerblichen und anderen Betrieben ermöglichen (BFH-Urteil vom 23.04.1998 - V R 64/96, BFHE 185, 321, BStBl II 1998, 494).Außerdem folgt aus § 24 Abs. 1 Satz 1 UStG, dass mit den "im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätzen" alle Umsätze gemeint sind, die ein Unternehmer aus der Landwirtschaft erzielt, unabhängig davon, wie viele Teilbetriebe er ertragsteuerrechtlich hat (BFH-Urteil in BFHE 185, 321, BStBl II 1998, 494).
- FG Münster, 20.02.2018 - 15 K 180/15
Versteuerung von Umsätzen aus einem Tierhaltungsbetrieb in den Jahren 2007 bis …
Auch dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23.4.1998 (V R 64/96, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1998, 494, Sammlung amtlich veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFHE - 185, 321) lasse sich nichts Gegenteiliges entnehmen.Der Erlass verweist auf das Urteil des BFH vom 23.4.1998 V R 64/96 (BStBl. II 1998, 494, BFHE 185, 321), nach dem die Erklärung eines Unternehmers gemäß § 24 Abs. 4 Satz 1 UStG gerade nicht auf ertragsteuerliche Teilbetriebe beschränkt werden kann, sondern alle landwirtschaftlichen Umsätze erfasst, unabhängig davon, wie viele Teilbetriebe i. S. des Ertragsteuerrechts der Unternehmer hat.
- FG Düsseldorf, 19.11.2010 - 1 K 1245/09
Vorsteuerabzug bei Nebeneinanderbestehen von Regelbesteuerung und …
Schließlich dient § 24 Abs. 3 UStG gerade dem Zweck, den landwirtschaftlichen Betrieb eines Unternehmers gegenüber gewerblichen oder anderen Betrieben abzugrenzen (BFH, Urteil vom 23.April 1998 V R 64/96, BFHE 185, 321, BStBl II 1998, 494).
- FG Düsseldorf, 12.11.2010 - 1 K 1245/09
Landwirtschaftliche Ferkelproduktion durch ein Einzelunternehmen und gewerbliche …
Schließlich dient § 24 Abs. 3 UStG gerade dem Zweck, den landwirtschaftlichen Betrieb eines Unternehmers gegenüber gewerblichen oder anderen Betrieben abzugrenzen (BFH, Urteil vom 23.April 1998 V R 64/96, BFHE 185, 321, BStBl II 1998, 494). - FG Münster, 20.03.2001 - 15 K 4579/98
Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer als Vorsteuer bei der Erbringung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 29.05.2000 - V B 25/00
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Beginn der Unternehmertätigkeit
a) Wie der erkennende Senat bereits im Urteil vom 23. April 1998 V R 64/96 (BFHE 185, 321, BStBl II 1998, 494) ausgeführt hat, sieht die Sechste Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) in Art. 25 für die --grundsätzlich zulässigen Pauschalregelungen für landwirtschaftliche Erzeuger-- in Abs. 10 des Art. 25 lediglich vor, dass "jeder Pauschallandwirt ... nach den von den Mitgliedstaaten festgelegten Einzelheiten und Voraussetzungen das Recht (hat), für die Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung oder ggf. der vereinfachten Regelung nach Art. 24 Abs. 1 zu optieren" und überlässt die Einzelheiten danach ausdrücklich den Mitgliedstaaten. - FG Baden-Württemberg, 19.11.1999 - 9 K 128/94
Umsatzsteuer 1990
nach den von den Mitgliedsstaaten festgelegten Einzelheiten und Voraussetzungen das Recht (hat), für die Anwendung der normalen Mehrwertsteuerregelung oder ggf. der vereinfachten Regelung nach Art. 24 Abs. 1 zu optieren" (BFH-Urteil vom 23. April 1998 V R 64/96, BStBl II 1998, 494 ). - FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2000 - 6 K 2993/99
Gestaltungsmissbrauch durch Ausgliederung
Um die Nullbesteuerung land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen zu gewährleisten, ist dieses als Gesamtheit zu betrachten, ohne dass es eine Rolle spielt, dass sich das Unternehmen ertragssteuerlich in Teilbetriebe aufgliedert (BFH-Urteil vom 23. April 1998 - V R 64/96, BStBl II 1998, 494 ). - FG Münster, 17.07.2001 - 15 K 7089/99
Vorsteuerabzug aus Rechnungen einer im Ausland ansässigen Domizilgesellschaft
In diesem Sinn versteht der Senat in Übereinstimmung mit FK (in DStR 1998, 934 [BFH 23.04.1998 - V R 13/92] ) die Aussage des BFH (in BStBl II 1998, 519 [BFH 11.12.1997 - V R 44/96] a.E.), daß der Einbehaltung und Anmeldung der abzuführenden Steuer ein Vorsteuerabzugsanspruch nachfolgt (vgl. ferner Anm. in HFR 1998, 848 [BFH 23.04.1998 - V R 64/96] ).